Informationen

Empfohlener Ausbildungsbeginn

Um den Führerschein zum gewünschten Termin (z.B. 18. Geburtstag) zu bekommen, sollten Sie ihre Ausbildung rechtzeitig (ca. 5-6 Monate vorher) beginnen.
Weitere Informationen zu unseren Führerscheinklassen erhalten Sie in unserem Büro in der Mannheimer Straße 16 oder unter der Telefonnummer: 06322 - 94 99 00. Bitte beachten Sie unsere Bürozeiten.

Für die Antragstellung bei der Behörde wird benötigt:

  • 1 Passbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule muss der Führerschein schnellstmöglich bei der Stadt-/Kreisverwaltung beantragt werden, da die Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen beträgt.
  • Den ausgefüllten Führerscheinantrag erhalten Sie von uns.
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)
  • Nachweis über einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Informationen zur Klasse BF17

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der
  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01. Mai 2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30. April 2014) hat.

Unterrichtszeiten

Montag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr
Mittwoch: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Da die Ausbildung individuell nach Vorkenntnissen und Lernvermögen angepasst wird, kann die Anzahl der benötigten Fahrstunden von Schüler zu Schüler sehr stark differieren. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Ausbildungskosten bei den meisten Fahrschülern in einem Rahmen zwischen:

Klasse Kosten
Klasse B 1300,- und 1800,- EUR
Klasse A1 950,- und 1200,- EUR
Klasse A2 1000,- und 1300,- EUR
Klasse A 1000,- und 1300,- EUR
Klasse AM 500,- und 700,- EUR

Dies sind ungefähre Angaben und stellen keinen Festpreis dar.